Rechtsprechung
BFH, 17.05.2011 - V B 73/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch
- openjur.de
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- Bundesfinanzhof
UStG § 1
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- Bundesfinanzhof
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 UStG 2005
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch - rewis.io
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- ra.de
- rewis.io
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abgrenzung Schadensersatz / Leistungsaustausch
- datenbank.nwb.de
Einräumung des Rentenstammrechts wegen Zahlungsschwierigkeiten; Abgrenzung Schadensersatz und Leistungsaustausch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einräumung des Rentenstammrechts wegen Zahlungsschwierigkeiten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Leistungsaustausch
- Die Voraussetzungen im Einzelnen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 7/09
- BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 07.07.2005 - V R 34/03
Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen …
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
In beiden Fällen handelt es sich lediglich um eine modifizierte Erfüllung der Hauptverbindlichkeit (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869; vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66 zur Auflösung eines Beratervertrages gegen "Schadensersatz"), die den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung nicht entfallen lässt. - BFH, 17.12.2009 - V R 1/09
Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer …
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
In beiden Fällen handelt es sich lediglich um eine modifizierte Erfüllung der Hauptverbindlichkeit (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869; vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66 zur Auflösung eines Beratervertrages gegen "Schadensersatz"), die den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung nicht entfallen lässt. - BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Das Vorliegen eines derart schwerwiegenden Fehlers nimmt der BFH in ständiger Rechtsprechung dann an, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
- BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Für eine schlüssige Divergenzrüge ist überdies weiterhin auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, unter 2.a und b, m.w.N.). - BFH, 06.05.2004 - V R 40/02
Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Auch darauf, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt oder nicht, kommt es für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung nicht an (BFH-Urteil vom 6. Mai 2004 V R 40/02, BFHE 205, 535, BStBl II 2004, 854;… BFH-Beschluss vom 18. November 2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204). - BFH, 09.07.1998 - V R 68/96
Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637;… BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 28.06.2002 - III B 28/02
NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf …
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
a) Zwar umfasst der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht nur das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, sondern auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Klägerin zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474, 1475;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 96 Rz 60 ff., m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10, 10a, m.w.N.). - BFH, 26.04.1995 - I B 166/94
Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
a) Zwar umfasst der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht nur das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, sondern auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Klägerin zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532;… vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474, 1475;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 96 Rz 60 ff., m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10, 10a, m.w.N.). - BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10
Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und …
Auszug aus BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Auch darauf, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt oder nicht, kommt es für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung nicht an (BFH-Urteil vom 6. Mai 2004 V R 40/02, BFHE 205, 535, BStBl II 2004, 854; BFH-Beschluss vom 18. November 2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204). - BFH, 13.04.2007 - V B 122/05
NZB: rechtliches Gehör
- BFH, 25.05.2010 - X B 207/09
Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - …
- BFH, 26.03.2010 - VIII S 2/10
Anhörungsrüge - einstweilige Aussetzung der Vollziehung
- BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04
Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet
- BFH, 08.12.2000 - I B 103/00
Rechtliches Gehör
- BFH, 30.09.2015 - V B 105/14
Umsatzsteuer und Glücksspiel - Rechtliches Gehör
Soweit die Klägerin insoweit eine Gehörsrüge erhebt, berücksichtigt sie nicht hinreichend, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts umfasst, das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544). - BFH, 11.06.2015 - V B 140/14
Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag
aa) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.). - BFH, 12.12.2012 - V B 70/12
Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen
a) Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.).Der schlüssige Vortrag der Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt somit voraus, dass besondere Umstände vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass das Gericht dem Vortrag der Klägerin nicht nur nicht gefolgt, sondern ihn nicht zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1544).
- BFH, 29.09.2011 - V B 23/10
Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer …
Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544;… vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.). - FG Sachsen, 09.10.2014 - 8 V 1346/13
An Einzelunternehmer von Dritten wegen unbefugter Nutzung von bei …
Nicht entscheidend ist jedenfalls die von den Parteien gewählte Bezeichnung (BFH, Urteil vom 06.05.2004, V R 40/02, BStBl II 2004, 854 ; BFH, Urteil vom 07.07.2005, V R 34/03, BStBl II 2007, 66 ) oder, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt (BFH, Urteil vom 17.05.2011, V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544 und BFH…, Beschluss vom 18.11.2010, XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204). - BFH, 22.11.2017 - V S 18/17
Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte …
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs umfasst sowohl das Recht der Beteiligten, sich hinreichend zur Sache äußern zu können, als auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544, m.w.N.). - BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen
Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris;… vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.). - FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10
Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und …
Nicht entscheidend ist jedenfalls die von den Parteien gewählte Bezeichnung (BFH Urteil vom 07.07.2005 …und vom 06.05.2004, jeweils a. a. O.) oder, ob es sich nach nationalem Zivilrecht um eine Schadensersatzleistung handelt (BFH Urteil vom 17.05.2011 V B 73/10, BFH/NV 2011, 1544 und BFH Beschluss vom 18.11.2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204;… s. a. Bunjes UStG 10. Aufl. § 1 Rn. 45).